ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5037 Tagen) @ Alfred

» Durchaus denkbar. Andererseits befindet der BFH in der gleichen
» Entscheidung:

Der BFH geht in seiner ständigen Rechtsprechung zu § 2 von den bauordnungsrechtliche Erfordernissen für die Zweitwohnung aus.

Allerdings bleibt offen, was er darunter versteht.

Vielleicht sollte man es sich wirklich nicht einfach gefallen lassen zur ZWS herangezogen zu werden, wenn die Wohnung nicht den aktuellen Anforderungen der Bauordnung entspricht.

Versteht man § 2 Abs. 3 nach seinem Wortlaut, dürfte darin eine unsachgemäße Ungleichbehandlung liegen.


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