ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Montag, 02.08.2010 (vor 5038 Tagen) @ AndreS

» klar hat's 'ne Dusche; ABER! eben kein Bad mit..
Wenn in der Bauordnung steht "Bad mit Badewanne oder Dusche" reicht eine Dusche vollauf, um die Bedingung zu erfüllen.

Also,
- Einspruch gegen den Steuerbescheid, aber
- kein Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf AdV.
Damit ist die Steuer fällig - nicht nur theoretisch.

» Doch zurück zu meiner Frage: wie reagieren> (von gar nicht bis detailliert>>)
Mir ist immer noch nicht klar, worauf Du Deinen Einspruch "detailliert" stützen willst - was Du ansonsten m.E. schadlos tun könntest, denn letzten Endes entscheidet nicht die Stadt sondern das Finanzgericht.


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