ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5038 Tagen) @ AndreS

» @LionelHutz
» klar hat's 'ne Dusche; ABER! eben kein Bad mit.. (davor) :-D
» ;-) .

Naja, der Satz "Ich habe schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in in meinem Bad weder Badewanne noch Dusche befinden." könnte bei der Verwaltung im Widerspruchsverfahren schon Verwirrung stiften. Möglich, dass das noch niemand gebracht hat, vielleicht haben die aber auch schon einen Textbaustein dafür. Die Reaktion wäre interessant.

Am Ende werden sie Dich aber vermutlich doch zahlen lassen.

Zum Klagen finde ich Dein Argument ein wenig schwach.

Letzten Endes läuft Deine Argumentation meiner Ansicht nach darauf hinaus, dass das Loch in dem Du lebst baurechtlich nie eine Wohnung war. ;-)

Das ist ja durchaus möglich, wenn auch vielleicht eher unwahrscheinlich.

Ich kenne mich im Berliner Baurecht nicht aus, hätte aber aus dem Bauch heraus bei Deiner Argumentation ein bisschen Bedenken, dass am Ende vielleicht tatsächlich herauskommt, dass es keine Baugenehmigung gibt und die Räumlichkeiten auch nicht als Wohnung genehmigungsfähig sind. Vielleicht wird der Laden dann dicht gemacht... Aber das wäre für Dich ja vielleicht auch zu verkraften :-)

Die Aufforderung den Widerspruch zurückzunehmen, kann man eventuell so deuten: "Wir werden den Widerspruch ablehnen, wenn Sie ihn zurücknehmen sparen Sie uns Schreibarbeit und sich selbst Kosten!"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion