ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5037 Tagen) @ Alfred

» Das ist eine kühne Annahme und eine noch kühnere Schlußfolgerung. Sinnhaftigkeit in einem ZWSt-Gesetz.

Im Zweifel hat sich der Gesetzgeber über den Sinn der Vorschrift gar keine konkreten Gedanken gemacht.

Macht aber nichts, der "Normgehalt" des § 2 Abs. 3 BlnZwStG ist trotzdem durch Auslegung zu ermitteln.

Der einzige vernünftige Sinn und Zweck des zweiten Halbsatzes in § 2 Abs. 3 BlnZwStG kann aber meiner Meinung nach nur sein, klarzustellen, dass nicht jedes Bewohnen von Räumlichkeiten einen besteuerungsfähigen Aufwand indiziert. Es muss ein gewisser Standard eingehalten werden.

Dann stellt sich aber die Frage, warum dieser Standard nicht für jede Wohnung der gleiche sein sollte, nämlich die aktuelle Bauordnung.

Wie gesagt, ob diese Frage bereits von der Rechtsprechung erörtert wurde, ist mir nicht bekannt.


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