ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5043 Tagen) @ AndreS

Du schreibst:
» 27 - Keine Steuerplicht, weil:
...
» 29 - x Die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und
...
» 32 - x sich die gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Berlins befindet.

In dem mir vorliegenden Vordruck der Berliner Steuererklärung steht:

27 Die Zweitwohnungsteuerpflicht besteht ab ...
29 Eine Steuerpflicht besteht nicht, weil

32 die Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird und sich die gemeinsame Hauptwohnung, die ich mit meinem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unterhalte, außerhalb Berlins befindet.

Ein ziemlich deutlicher Unterschied. Die Voraussetzungen gem. Ziffer 32 müssen vorliegen. Prüfe das bitte mal nach.


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