ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5037 Tagen) @ LionelHutz

Durchaus denkbar. Andererseits befindet der BFH in der gleichen Entscheidung:
"Diese Anknüpfung an den melderechtlichen Status wäre mit einem eigenen vom materiellen Melderecht abweichenden zweitwohnungsteuerrechtlichen Wohnungsbegriff für die Haupt- und die Nebenwohnung nicht zu vereinbaren."
Die Berliner Verwaltung versteht das in ihrem Sinne: Wer mit Nebenwohnung gemeldet ist, hat eine Zweitwohnung. Wie das FG darauf reagiert, müsste man halt sehen.
Wäre ja auch zu schön, wenn eine richterliche Entscheidung eindeutig wäre.


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