ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Freitag, 30.07.2010 (vor 5042 Tagen) @ AndreS

» Was nunmehr eine weiter Frage aufwirft: inwieweit kann ich mich (als Laie) auf deren eigene Formulare verlassen /berufen>
Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut des Gesetzes.

» Mein Formular hat seitlich die Bezeichnung: ZwSt 2 B - SenFin Berlin - III B 3 -02.07 - #041/07 - HZ 4620B - Sig/07 - SfFB
Wenn ich die richtig lese und verstehe, ist im Internet eine alte Fassung eingestellt.

» warum schreiben die mich dann 2x an und lehnen (wenn sie denn der Meinung sind..) den Widerspruch nicht einfach ab>
Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kannst Du vor Gericht ziehen. Wenn Du den Einspruch zurück nimmst, ist die Sache abgeschlossen.

» Für mich (Laie!!) sieht das so aus, als wenn sie selber nicht sicher sind!
Ganz bestimmt nicht. Die Verwaltung weiß, dass sie sich auf ihr Finanzgericht verlassen kann.


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