ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Donnerstag, 29.07.2010 (vor 5043 Tagen) @ AndreS

Ich verstehe das Problem nicht.
So wie Du es schreibst, verlangt das Formular – und das stimmt mit dem ZWStG überein -, das Halten der Nebenwohnung aus beruflichen Gründen und verheiratet sein (alternativ: Lebenspartnerschaft). Das ist zwar verfassungswidrig, interessiert aber niemanden.
Von einer Verfassungsbeschwerde wegen „anderweitiger Lebensgemeinschaften“ ist mir im Zusammenhang mit der ZWSt nichts bekannt.


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