ZWS Berlin = verwirrend

Alfred @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5038 Tagen) @ LionelHutz

» Naja, der Satz "Ich habe schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in in meinem Bad weder Badewanne noch Dusche befinden." könnte bei der Verwaltung im Widerspruchsverfahren schon Verwirrung stiften. Möglich, dass das noch niemand gebracht hat, vielleicht haben die aber auch schon einen Textbaustein dafür. Die Reaktion wäre interessant.
Das haben schon viele erfolglos gebracht und es prallte bei Finanzamt und -gericht wie an einer Teflonschicht ab. Vor allem hätte der Satz aber den unabweisbaren Nachteil, dass er nicht stimmt.


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