ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Dienstag, 03.08.2010 (vor 5038 Tagen) @ Alfred

» Mir ist immer noch nicht klar, worauf Du Deinen Einspruch "detailliert"
» stützen willst - was Du ansonsten m.E. schadlos tun könntest, denn letzten
» Endes entscheidet nicht die Stadt sondern das Finanzgericht.

Also nochmal auf Anfang:
* Gem. Steuerformular, Zeile 27 verfüge ich über keinen Waschraum (Ausschlußkriterium!).
* Gem. §2 Abs.3 Nr.7 BlnZwStg muß die Wohnung: .."Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt.." entsprechen. Nach heutigem Stand tut sie dies nicht: §49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche , da kein Bad vorhanden in welchem eine Wanne /oder Dusche stünde. Oder anders ausgedrückt: eine Dusche in der Küche ist eben kein Bad mit..!

Daher kam ja ein paar Post's weiter oben von mir die Frage auf: hier ist nix modernisiert (und wenn in Eigenregie..) welche Bauordnung wird dann ggf. aus "dem Hut" gezaubert>>


@LionelHutz

» dass es keine Baugenehmigung gibt und die Räumlichkeiten
» auch nicht als Wohnung genehmigungsfähig sind. Vielleicht
» wird der Laden dann dicht gemacht...

wir reden über 36 WE, von welchen ca. 3-8 noch nicht modernisiert sind. ;-) -also auch nicht sonderlich wahrscheinlich.

» Zum Klagen finde ich Dein Argument ein wenig schwach.

Von Klage redet ja noch keiner ;-). -Im Moment befindet es sich im Widerspruchsverfahren, zu dem ich immer noch einen Tip brauche:
a) lasse ich meinen Widerspruch kommentarlos bestehen>
b) antworte ich nochmals -aber allgemein>
c) gebe ich meine Erkenntnisse preis und antworte detailiert> (Foto's>> -und wer bezahlt die>>>)

» Das ist ja durchaus möglich, wenn auch vielleicht eher
» unwahrscheinlich.

Nach heutigem Stand der Bauordnung schon.., deswegen ja die wiederholten Nachfragen nach deren Verhalten, alte Bauordnungen (gab's die zu DDR - Zeiten überhaupt>>) betreffend!

@Alfred

» Vor allem hätte der Satz aber den unabweisbaren Nachteil,
» dass er nicht stimmt.

Was soll an der Aussage, das eine Küche nunmal kein Bad ist nicht stimmen>

THX

AndreS


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