ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Montag, 02.08.2010 (vor 5039 Tagen) @ AndreS

» Das Gesuche hatte jedoch nunmehr Erfolg und ich bin in der Berliner Bauordnung fündig geworden.
»
» §49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche
»
» Somit war das Formular doch korrekt und meine Wohnung entspricht gem. v.g. nicht §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg :-D :-D :-D .

Bravo!
Der Ansatz ist gut! :-)

Die Argumentation wäre dann:
1. Du hast keine Zweitwohnung inne und unterliegst daher nicht der Steuerpflicht gemäß § 1 BlnZwStG

2. Du hast schon keine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 3 BlnZwStG in Verbindung mit § 49 Nr. 3 BauO Bln inne, weil sich in Deiner Wohnung weder Badewanne noch Dusche befindet.

Mit §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg hat das ganze erstmal nichts zu tun.

Das Problem ist:
§ 2 Abs. 3 BlnZwStG bestimmt:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und den Anforderungen der Bauordnung für Berlin im Zeitpunkt der Errichtung oder Modernisierung genügt.

Die Bauordnung Berlin ist vom 29. September 2005.

Ich gehe davon aus, dass Deine Wohnung im Einklang mit dem damaligen Baurecht errichtet wurde. Ob dieses ergänzend Anwendung findet müsste man prüfen. Im Zweifel ist Deine Wohnung dann wieder ganz offiziell eine Wohnung... ;-)


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