ZWS Berlin = verwirrend

AndreS @, Montag, 02.08.2010 (vor 5039 Tagen) @ Alfred

ehrlich gesagt empfinde ich es als Zumutung, wenn ich Leuten "die druff sudiert haben" :-D erklären muß wo welche Paragrafen angewandt werden müssen. :-( Das Gesuche hatte jedoch nunmehr Erfolg und ich bin in der Berliner Bauordnung fündig geworden.

§49 Abs. 3: ein Bad mit Badewanne oder Dusche

Somit war das Formular doch korrekt und meine Wohnung entspricht gem. v.g. nicht §2 Abs.7 Nr.7 BlnZwStg :-D :-D :-D .

Daher ist die Frage nun "nur noch": wie bringe ich das den "Studierten" (s.o.) nun bei, daß ich doch Recht hatte>
a) lasse ich meinen Widerspruch kommentarlos bestehen>
b) antworte ich nochmals:-| -aber allgemein>
c) gebe ich meine Erkenntnisse preis und antworte detailiert> (Foto's>> -und wer bezahlt die>>>)

Anderes Problem: die Aussetzung der Vollziehung ist abgelehnt worden und ich habe bei diesem ganzen idiotischen HickHack (meine Angaben waren schließlich korrekt und richtig!) die Widerspruchsfrist verpasst und die Forderung ist nun -theoretisch- fällig. :-(


THX

AndreS


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