ZWS in Dresden

Dresden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Dresden

Befreiung

Die Satzung der Dresden sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Urteile in Dresden (Alte Darstellung)

Der Studentenrat der TU Dresden hat die Klagen von drei TU-Studenten angestrengt und begleitet, die stellvertretend für alle Betroffenen klagen. Dazu hat das Verwaltungsgericht Dresden den Studenten Recht gegeben. In der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes war dazu folgendes zu lesen:

In der heute durchgeführten mündlichen Verhandlung wies der Vorsitzende Richter Christoph Jestaedt zunächst darauf hin, dass die Kammer zwar keine Bedenken gegen die Zweitwohnungssteuersatzung als solche habe. Allerdings habe die Stadt ihre Satzung in den entschiedenen Fällen falsch angewandt. Die Steuererhebung setze voraus, dass Betroffene über eine Haupt- und eine Zweitwohnung verfügten, die nach den Satzungsbestimmungen jeweils den baurechtlichen Wohnungsbegriff erfüllen müssten. Danach müsse in der Wohnung eine Küche oder Kochnische sowie ein Bad mit Badewanne oder Dusche und Toilette vorhanden sein. Zudem müsse der Bewohner auch eine rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung haben, die sich etwa über einen Miet- oder Untermietvertrag ausdrücken könne. Vor einer Steuererhebung müsse die Behörde dementsprechend die Wohnverhältnisse in der “Haupt-” und der “Nebenwohnung” ermitteln, wobei es nicht auf die melderechtlichen Bezeichnungen ankomme.

Ein Zimmer in der elterlichen Wohnung stellt demnach keine Wohnung dar, da man keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hat.

Das Urteil hat das Aktenzeichen 2 K 376/07 (zum Urteilstext). Gegen das Urteil kann Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt werden.

Das Urteil hat jedoch nur Einfluß für diejenigen Studenten, deren Verfahren noch offen ist. Wer einen Steuerbescheid erhalten hat und keinen Widerspruch eingelegt hat, hat Pech. Eine Möglichkeit, die der Studentenrat zur Zeit prüft ist die Möglichkeit zum Erlaß für diejenigen, die vom Existenzminimum leben. Wer noch aktuell einen Bescheid erhält, sollte unbedingt einen Widerspruch innerhalb eines Monats mit Verweis auf das Urteil stellen.

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Dresden hat jährlich 3.572 Fälle und nimmt 647.119 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Studentenwohnheime in Dresden

In Dresden sind die Wohnheime hinsichtlich ihrer Betroffenheit klassifiziert worden. Der Stand ist von August 2014. Abweichungen sind insbesonere durch Sanierungsmaßnahmen möglich.

Vollständig betroffene Wohnheime

  • Gerokstraße 38
  • Hochschulstraße 46 und 48
  • Neuberinstraße 15
  • Gret-Palucca-Str. 9 und 11 (ehemals Parkstraße)
  • Reichenbachstraße 35-39
  • Wundtstraße 1, 3, 5, 7, 11 (sowie mit wenigen Ausnahmen auch 9)
  • Hochschulstraße 50 (als Internationales Gästehaus)

Vollständig nicht betroffene Wohnheime

  • Blasewitzer Straße 86
  • Marschnerstraße 31
  • Wundtstraße 5 und 7
  • Zeunerstraße 1f

Die sonstigen Wohnheime

Bei den sonstigen Wohnheimen gibt es sowohl Wohneinheiten, die betroffen sein werden als auch welche, die nicht betroffen sind. Im Einzelfall kann das Studentenwerk Dresden Auskunft geben.

Links

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Letzte Änderung: 05.01.2015