Zweitwohnsteuer

Reni @, Dresden, Sonntag, 21.10.2007 (vor 6048 Tagen)

Hallo,

Mein Sohn lernt auf Grund einer Behinderung in einem Berufsbildungswerk in Bayern.Er ist dort in einem Internat untergebracht.
Er bekommt vom Arbeitsamt Dresden monatlich nur ein Taschengeld in Höhe von 93 Euro, weil ihm ansonsten im BBW Unterkunft und Verpflegung gezahlt wird.
Da er sich zum größten Teil während seiner Ausbildung in Bayern aufhält, mußte ersich dort Hauptwohnsitzmäßig melden.
Da aber das Internat jedes 2. Wochenende schließt ist er weiter auf sein Zimmer bei mir in Dresden angewiesen, demzufolge Nebenwohnsitz.
Jetzt erhebt die Stadt Dresden Anspruch auf Zweitwohnsteuer.
Muss er einen Antrag auf Erlass der zweitwohnsteuer stellen und wie sieht sowas aus>


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