Dresden - Klappe die Vierte - Haupt- und Nebenwohnung in DD

Christian @, Freitag, 22.12.2006 (vor 6352 Tagen)

Nun liest man in den „Informationen zur Zweitwohnungsteuer“, herausgegeben von der Landeshauptstadt Dresden:

[blockquote] Haupt- und Nebenwohnung in Dresden.
Steuerpflicht besteht auch für all jene, die sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz in Dresden haben. Eine Satzungsregelung, mit der die Dresdner Bürger für ihre zusätzlich in Dresden bestehenden Nebenwohnungen von der Zweitwohnungsteuer befreit würden, wäre verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 06. Dezember 1983, Az:2 BvR 1275/79). [/blockquote]

Hier habe ich eines meiner Lieblingsthemen - zugegeben, rechtlich ziemlich ohne Belang, wenn man nicht Meier heißt und Rechtsdirektor in Essen ist (wird später noch näher erklärt - im Zusammenhang mit dem „Lüneburger Urteil“ - Klappe die Siebte). Wenn denn, wie es durchaus Sinn macht, mit Wohnsitz der Ort bezeichnet wird, in dem jemand seine Wohnung hat, kann Dresden auch für jene, die sowohl Haupt- als auch Nebenwohnung in Dresden haben, nur Wohnsitz, niemals aber Erst- und Zweitwohnsitz sein. Den Fehler hätte man sich wirklich sparen können.

Der zweite Satz ist hingegen rechtlich hoch interessant. Sozusagen ein Leckerbissen, der vielleicht eines nicht fernen Tages auch die Gerichte entzückt.
„Eine Satzungsregelung, mit der die Dresdner Bürger für ihre zusätzlich in Dresden bestehenden Nebenwohnungen von der Zweitwohnungsteuer befreit würden, wäre verfassungswidrig.“
Das stimmt sogar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1983 wirklich entschieden, dass Einheimische nicht bevorzugt behandelt werden dürfen. Da ist der Artikel 3 GG vor.

Aber sie dürfen auch nicht benachteiligt werden, wie es die Dresdener Satzung nun mal tut (wird morgen näher erklärt - im Zusammenhang mit „Nebenwohnung aus Erwerbsgründen“ - Klappe die Fünfte). Auch da ist der Artikel 3 GG vor.

Für heute nur so viel: Ob berechtigt oder nicht - ein stolzer Dresdener Bürger zahlt gerne Zweitwohnungsteuer. Kommt ja schließlich der Stadt zugute. Oder klagte er, weil er Stolz hat>;-)


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