Zweitwohnsitz & Steuerrecht & Melderecht

otto @, Dresden, Mittwoch, 07.02.2007 (vor 6304 Tagen)

Hallo,

Mal was verdrehtes ...:

Ich lebe & arbeite seit vielen Jahren in Dresden als Zweitwohnsitz und zahle dort auch brav meine Einkommensteuer.

Meine Frage:
De jure ist Dresden der Zweitwohnsitz, de facto aber Hauptwohnsitz,
da ich dort meine Einkommensteuer bezahle. Das schließt auch ein, dass ich keine Pendlerpauschale in meiner Einkommensteuererklärung angebe.

Der Hintergrund dieser seltsamen Konstellation ist wie folgt:

Da ich beruflich viel unterwegs bin, wissen nur die Bewohner meines (de jure ) Hauptwohnsitzes, wie und wo ich erreichbar bin - was ja der Sinn der Meldeverordnung in Deutschland ist -oder> (Beispielsweise im Fall einer Einberufung oder falls die Polizei was von mir will - ich hatte schon den Fall).

Mein (de jure) Hauptwohnsitz ist das Gästezimmer meine geschiedenen Frau, die mit meinen Kindern außerhalb von Dresden wohnt.

Wie schätzte denn das Forum die Aussichten ein, gegen die ZWS vorzugehen>

Gruss Otto


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