Veranlagung ZWS f. 2006 b. 2008

elke @, Donnerstag, 30.10.2008 (vor 5674 Tagen)

Hallo miteinander,
wir benötigen Hilfe. Mein Lebensgefährte arbeitet in Nürnberg, da in Heimatnähe keine Arbeit zu finden war und wohnt auch dort mit Nebenwohnung. Hautwohnsitz ist meine Wohnung in Dresden. Sommer 2008 wurde er zur Zahlung ZWS aufgefordert, die nicht gezahlt worden ist. Unsere Gründe: nicht nur Ehepartner, auch Lebensgescheinschaften zählen und Nürnberger Wohnung dient nur zur Ausübung der Arbeit, da Pendeln täglich nicht möglich ist nach Dresden. Die Stadt erhob mit Bescheid im September 2008 ZWS rückwirkend bis 2006 (also Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung).
Nun die Fragen:
Ist es rechtens, im Herbst 2008 mit Bescheid z. Zahlg. der Steuer bis 2006 veranlagt zu werden> Müssen wir diese zahlen>
Gleichzeitig drängt die Stadt Nürnberg auf Verlagerung des Hautwohnsitzes nach Nürnberg, was wir auf keinen Fall wollen.
Wir würden uns freuen, wenn uns jemand helfen kann.
Elke


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