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13.12.2019 - Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

Wir zitieren eine Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichtes:

Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern, jeweils bemessen anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964. Dieser Maßstab lehnt sich an die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer an.

Das Bundesverfassungsgericht hat den betreffenden Steuermaßstab für die Grundsteuer durch Urteil vom 10. April 2018 beanstandet, weil die Anknüpfung an die Wertverhältnisse von 1964 zu erheblichen Verzerrungen führt. Ob die Gründe dieses Urteils auch auf die Zweitwohnungssteuer übertragbar sind, war aber umstritten. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bejahte dies und hob die hier umstrittenen Steuerbescheide auf. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied dagegen zugunsten der Gemeinde. Beide Oberverwaltungsgerichte ließen im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen die Revision zu.

Während der laufenden Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht befand das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Juli 2019, dass die Feststellung der Jahresrohmiete für Zwecke der Zweitwohnungssteuer ebenfalls verfassungswidrig ist. Allerdings gewährte es den an den verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligten (bayerischen) Gemeinden eine Übergangsfrist zur weiteren Anwendbarkeit ihrer Satzungen bis zum 31. März 2020.

Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich der Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf, ob die hier betroffenen Gemeinden die Fortgeltung ihrer fehlerhaften Steuersatzungen übergangsweise beanspruchen können. Dies ist nicht der Fall. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind die Verwaltungsgerichte zu einer derartigen Fortgeltungsanordnung nicht befugt. Sie sind vielmehr verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer rechtmäßigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen.

Unzumutbare Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt sind dadurch regelmäßig und auch hier nicht zu befürchten. Denn für die Vergangenheit sind nur die noch konkret angefochtenen Bescheide betroffen. Es besteht keine Verpflichtung, unanfechtbare Bescheide zu überprüfen und anzupassen. Gegebenenfalls sind die Kommunen im Übrigen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben.

Als Zweitwohnsitzsteuer.de begrüßen wir dieses Urteil. Im Sinne der Steuergerechtigkeit hätte es nicht anders gefällt werden dürfen. Dass es allerdings gefällt werden musste, ist ein Armutszeugnis der entsprechenden Gemeinden Lindwedel, Friedrichskoog und Timmendorfer Strand.

Im April 2018 wurde klar gestellt, dass die bisherige Praxis über die Einheitswerte von 1964 nicht mehr zulässig ist. Es werden also Werte von vor über 50 Jahren angenommen und diese mit einem Verbraucherindex hochgerechnet. Grundstücke, die 1964 noch Filetstücke waren, sind es dank eines Autobahnbaus nicht mehr. Und umgekehrt.

Während die Grundsteuer elementar darauf aufbaut und diese Umstellung auch nicht ohne weiteres von heute auf morgen geklärt werden kann, hätte für die Zweitwohnungsteuer einfach eine neue Satzung auf Basis der Nettokaltmiete beschlossen werden können. Im Zweifel schreibt man diese von einer anderen Kommune ab.

Da die Kommunen aber nicht reagierten, wurden nun Gerichte über alle Instanzen involviert. Nur damit das oberste Gericht den Kommunen nun sagt: Erledigt eure Hausaufgaben!

Praktisch wird dieses Urteil aber keine Relevanz haben. Die Kommunen werden wohl nun neue Satzungen beschließen. Wie das Bundesverwaltungsgericht schon angedeutet hat: auch rückwirkend. Mitunter könnten die Kläger durch ihre Klage auch mehr zahlen. Es sei denn, die eigene Wohnung an der Autobahn war einst mal das Filetgrundstück des Ortes.

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03.02.2019 - Viele Satzungen in Schleswig-Holstein rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Satzung von Timmendorfer Strand für rechtswidrig erklärt. Im Kern des Verfahrens ging es darum, dass die Bemessungsgrundlage auf Basis von Mietwerten aus den 60er Jahren des letzten Jahrhundertes 50 Jahre später nicht mehr herangezogen werden dürfen - ähnlich der Streitfrage beim Einheitswert für die Grundsteuer. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, laut Presse erwägt Timmendorfer Strand die Berufung, während Lübeck eine rechtskonforme Satzung vorlegen will.

Praktisch wird das Urteil nur wenig Auswirkungen haben. Die Kommunen werden wohl ihre alten Satzungen und die Bemessungsgrundlagen überarbeiten und rückwirkend in Kraft treten lassen. Ggf. auch die Steuersätze dann anpassen. Die Höhe der Steuerlast als solche spielte im Verfahren anscheinend keine Rolle.

Quelle: Lübecker Nachrichten

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22.09.2017 - Nur eine Informationsseite, wir erheben keine Steuer!

Aus aktuellen Anlass muss ich als Seitenbetreiber noch einmal freundlich darauf hinweisen, dass dies hier eine Informationsseite (mit einer Städtedatenbank und leider einer immer noch im Aufbau sich befindenden Urteilsdatenbank) sowie eines Forums ist.

Wir verschicken weder Erklärungsbögen, noch schreiben wir Bescheide und ebenso wenig ziehen wir ihre Steuer ein. Außer ihnen gefällt diese Seite so sehr - und sie wollen aus Dankbarkeit uns einige Euros für den Betrieb der Seite hinterlassen. Aber das ist dann eine andere Geschichte!

Bitte wenden sie sich in solchen Fällen an die Kämmerei der Kommune für ihre Nebenwohnung. Je nach Örtlichkeit heißen diese Ämter auch verschieden.

In regelmäßigen Abständen erreichen mich Nachrichten wie diese:

[quote]aktuell bearbeite ich meine Unterlagen zur anschließenden Abgabe beim Finanzamt.

Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bis dato noch keinen Bescheid bezüglich meiner Entrichtung der Steuer für meinen Zweitwohnsitz in M. erhalten habe.

Können Sie mir diesen bitte zukommen lassen ?[/quote]

oder:

[quote]Ich habe neulich in M. bei der Einwohnermeldeamt Angemeldet (Nebenwohnung).

Ich bin verheiratet und meine Haupwohnsitz ist in G.
Berufliche bin ich seit Anfang September in Raum N. taetig daher diese
Nebenwohnung.

Bekomme ich demnaechst Post von Ihnen oder muss ich gleich der Zweitwohnungsteuererlaerung Formular ausfuellen und zuschicken? [/quote]

Gleich mit voller Wohnanschrift:

[quote]bitte übersenden Sie uns ein Sepa-Mandat zur Lastschrift, da sich unsere Bankverbindung zum 01.07.2017 ändert an folgende Adresse XXX und YYY ZZZ, AAA 00, 00000 BBB. Vielen DAnk.[/quote]

Solche Meldungen kommen übrigens nicht nur von Privatpersonen:

[quote]Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Mandant N. hat ein Schreiben von Ihnen erhalten bezüglich der Steuerpflicht für Zweitwohnungsinhaber. Allerdings trifft dies auf unseren Mandanten nicht zu. Er ist wohnhaft in Sc. und hat in St. lediglich seinen Firmensitz.

Ich bitte um Rücksprache.

Mit freundlichen Grüßen

xxx yyy

zzz steuerberater[/quote]

Gefolgt von Kontaktdaten und den üblichen Angstklauseln, die sagen, dass diese Mail nicht gelesen werden darf, nach sie bereits gelesen wurde!

Also noch mal: Nur eine Informationsseite, wir erheben keine Steuer!

Update: Oder mit ein bisschen mehr Dreistigkeit!

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31.01.2017 - Abgeordnetenehe über Landesgrenzen hinweg

Das ZDF-Magazin Frontal 21 hat in Erfahrung gebracht, dass bei Eheschließung zweier Landtagsabgeordneten aus zwei Bundesländern ein Ehepartner das Mandat aufgeben muss - wegen Verlust der Hauptwohnung im entsprechenden Bundesland - siehe beispielsweise hier oder hier.

Diese Rechtsauffassung greift jedoch nur, wenn die beiden jeweils in die andere Wohnung einziehen und es auch eine vorwiegend benutzte Wohnung der beiden gibt. Von daher suggeriert die Berichterstattung eine Hoffnung, die leider nicht eintreten wird.

Details dazu hier

Damit wird dieser Fall keine Frage der Zweitwohnungsteuer sein, die sonst am jeweils anderen Ort auch noch zu entrichten wäre - für den Partner, der die Nebenwohnung nicht aus beruflichen Gründen (mit-)unterhält.h

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12.01.2017 - Berlin will Zweitwohnungsteuer verdreifachen

Bisher war Berlin in Sachen Zweitwohnungssteuer mit 5% eine der Kommunen mit dem geringsten Steuersatz. Möglicherweise ist das auch der Grund, warum verhältnismäßig wenige Anfragen und Beschwerden aus der Hauptstadt im Forum hier landeten. Das könnte künftig anders sein: die neue Rot-rot-grüne Landesregierung plant die Erhöhung der Steuer auf 15% (siehe Tagesspiegel). Ob die Karenzzeit von 1 Jahr angepackt wird, ist unklar.

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11.08.2016 - Ferienwohnungen in Zweitwohnungen möglich - Berliner Verwaltungsgericht

Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am 09.08.2016:

Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

(Verwaltungsgericht Berlin, Urteile der 6. Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 91.16, VG 6 K 151 und VG 6 K 153.16)

Hintergrund: In Berlin zeichnete sich ein Trend ab, dass normale Wohnungen nicht mehr dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen, sondern als Ferienwohnung an Touristen vermietet werden. Um dieser Masche und der drohenden Wohnungsknappheit einen Riegel vorzuschieben, wurde das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. Dies berücksichtigte allerdings nicht den Fall, dass Wohnungen zeitweise eben auch an Touristen untervermietet werden können, die als Zweitwohnung genutzt werden.

In meinem Blog habe ich die Folgen das Urteils niedergeschrieben!

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28.01.2016 - Steuer in Leipzig gekippt

Weil die Stadt Leipzig die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Steuergerechtigkeit nicht erfüllte, hat Leipziger Verwaltungsgericht mit einem Urteil vom 8.12.2015 der dortigen Satzung "keine wirksame Rechtsgrundlage" attestiert und einen Bescheid entsprechend aufgehoben (Aktenzeichen 6 K 594/15).

Leipzig hatte einen gestaffelten Steuersatz. Dies führt insbesondere zu Ungerechtigkeiten an der Grenze der Staffeln. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif (und dazu zählen auch Staffeln) das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt.

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08.11.2015 - Wiesbaden will Steuer einführen

Auch für das kommende Jahr gibt es bereits eine Großstadt, die beabsichtigt, die Zweitwohnungsteuer einzuführen: Wiesbaden!

Noch ist die Satzung unbekannt, ebenso auch der Steuersatz. Bekannt ist gegenwärtig nur das erhoffte Steueraufkommen von 0,7 Mio Euro je Jahr. Nachzulesen im Projektauftrag zur Zweitwohnungsteuer.

Anmerkung: Laut Auskunft der Stadt beträgt der Steuersatz 10%.

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22.08.2014 - Zweitwohnungsteuer und Piraten

Der Betreiber der Seite hat am 18.08.2014 einen Vortrag bei der Berliner Piratenpartei zum Thema Zweitwohnungsteuer gehalten. Dabei habe ich im Vorfeld ein wenig recherchiert, wie die Piraten bisher zu dem Thema stehen - und war über die Streuung durchaus überrascht:

[list]
[*]Die Piraten in Erfurt wollen die Steuer gerne auf den Bundesdurchschnitt senken (Von 16% auf vermutlich 10 bis 11%)
[*]Die Piraten in Sylt wollen die Steuer in den kommenden Jahren erhöhen. Im Jahr 2014 auf 15%, 201 18% und 2016 20% (von 14%)
[*]Die Piraten in Görlitz haben sich sehr intensiv mit der Steuer beschäftigt. Sie halten das Instrument "für nicht besonders glücklich", sehen aber "im Moment keine andere Idee". Ergebnis: erst mal lassen.
[*]Die Piraten in Düren finden die Steuer nicht gut, weil sie Studenten treffen würde
[*]Die Gruppe von UWG und Piraten in Osnabrück spricht sich "nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Sachargument" für die Einführung der Steuer aus.
[*]Die Piraten in München möchten auf die Steuer so lange verzichten, bis die Problematik der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnungen geklärt ist.
[*]Die Piraten in Köln lehnten einen Antrag zur Positionierung zur Abschaffung mit 5:3 Stimmen ab (Keine 2/3-Mehrheit).
[*]Die Piraten in Darmstadt kritisieren den "bürgerfeindlichen Beschluss des Stadtrats". Sie fordern den kommunalen Wohnungsausgleich mit Nebenwohnsitzen und begrüßen das Begrüßungsgeld.
[/list]

Zusammenfassend gab es Forderungen zur Einführung, Erhöhung, Beibehaltung, Reduzierung und Abschaffung.

Ich habe die Präsentation online.

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18.08.2014 - Bürgerhaushalt Potsdam - mit ZWS

Potsdam hat im Jahre 2013 die Zweitwohnungsteuer von 10% auf 15% erhöht. Im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015/2016 wurde nun der Vorschlag eingereicht, die Steuer von 15% auf 20% zu erhöhen. Allerdings erhielt dieser Vorschlag bisher nur wenig Zustimmung.

Update Oktober 2014 Die Abstimmung läuft. Die Stadtverwaltung spricht aufgrund der zuvor erfolgten Erhöhung keine Empfehlung aus. Bisher erhielt dieser Vorschlag dennoch 151 Punkte - und befindet sich auf Platz 7 auf der Liste der Haushaltssicherung.

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