Unterhalt

Samantha, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6437 Tagen)

Grüß Gott,
ich studiere an der Uni in Freiburg Medizin und habe eine Nebenwohnung bei meinen Eltern in Dresden. Da ich mich erst sehr "spät" zu dem Studium entschlossen habe, bin ich mit meinen mittlerweile 30 Jahren erst im 6. Semester. Natürlich bekomme ich da kein Kindergeld mehr gezahlt. Ich bin auf die finanzielle Unterstützung meiner Eltern angewiesen. Sie zahlen mir monatlich 500 Euro Unterhalt. Lt. VG Gelsenkirchen sind unterhaltsberechtigte Kinder, die in der elterlichen Wohnung mit Nebenwohnsitz angemeldet sind, steuerfrei. Warum wird als Unterhaltsberechtigung nur das Kindergeld anerkannt> Ich beziehe doch auch Unterhaltsleistungen von meinen Eltern bis ich das Studium beendet habe. Anders könnte ich mir das gar nicht leisten. Ein Nebenjob kommt bei diesem Studiengang natürlich auch nicht in Frage. Kann man nicht generell von einer Unterhaltsberechtigung ausgehen, wenn man sich in Ausbildung befindet und kein Einkommen hat>>>
Servus, Samantha


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