Zweitwohnungssteuer Dresden - Mahnung trotz Widerspruch

cb_Christian @, Montag, 05.05.2008 (vor 5852 Tagen)

Hallo. Ich habe folgendes Problem:
Nachdem ich auch einen neuen Festsetzungsbescheid für die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2008 erhalten habe, legte ich daraufhin Widerspruch ein. Dummerweise erst 1 oder 2 Tage vor Ablauf der einmonatigen Frist.
Seit dem habe ich leider nichts mehr davon gehört - also es kam weder ne Ablehnung dieses Widerspruchs noch ne Zustimmung o.ä.
Vor einer knappen Woche hingegen erhielt ich trotz Widerspruchs nun bereits die 1. Mahnung über die Zahlung der fälligen Zweitwohnungssteuer. Innerhalb einer Woche soll ich doch das Geld plus Mahngebühr von 5 Euro überweisen. Zählt man die Woche vom Erhalt der Mahnung an, wäre das kommenden Mittwoch, ansonsten sogar heute gewesen.

Jedenfalls weiß ich nun nicht was ich machen soll.
Bin auf keinen Fall bereit diese Zweitwohnungssteuer zu bezahlen. Widerspruch gegen so eine Mahnung ist ja nicht möglich, geht ja angeblich nur gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einzulegen, was ich eigentlich getan habe.
Also wie jetzt weiter> Abwarten ob da noch was kommt bzgl. meines Widerspruchs> Oder ist davon auszugehen, dass man es seitens der Stadt so auslegt, als sei der Widerspruch nicht pünktlich genug erschienen, sodass man mir auch nicht schreiben muss was damit nun ist>
Dann hätte ich wohl den Gerechtigkeitskampf verloren und müsste wohl oder übel mich mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um diese Steuer zu umgehen (Ist so ein Ummelden von Neben- auf Hauptwohnung überhaupt ohne Weiteres möglich>)
Also Fragen über Fragen...bin momentan wirklich recht ratlos
und würde mich daher über jeden Rat freuen.
Danke schon mal im Vorab.


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