verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 30.05.2006 (vor 6564 Tagen) @ Micha

» Meiner Ansicht nach könnt ihr das gerne weiter hier ausdiskutieren, ich
» finde diese Diskussion auch als Zuhörer (äh, Mitleser passt eher) sehr
» interessant.

Hallo Micha und Christian,

abschließend zum Thema will ich nur sagen, dass die Anknüpfung ans Melderecht bisher vom BVerGE nicht als verfassungswidrig angesehen wurde. Im BVerG Beschluss von 1983 war es nicht Gegenstand jur. Betrachtung und im Beschluss von 2005 wurde es, obwohl die zugrundeliegenden ZWS ans Melderecht anknüpfen, nicht als verfassungswidrig eingeschätzt. Insofern kann ich Christian in seiner Einschätzung nicht folgen => gegenteilige Meinung und denke, die Kämmerer können sich diesbezüglich beruhigt zurücklehnen.:-D

Gruß
Yvonne Winkler


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