verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Yvonne Winkler @, Freitag, 26.05.2006 (vor 6568 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

so, nun habe ich 1983 gelesen und stelle fest, dass die Überlinger Zweitwohnungssteuersatzung (ZWS), zumindest wenn ich dem Glauben schenken darf, was ich im Beschluss gelesen habe, folgendes in ihrer Satzung stehen hat: besteuert werden Inhaber von Zweitwohnungen, die weder aus beruflichen Gründen, noch zu Ausbildungszwecken im Stadtgebiet wohnen.

Für solche Kurstädte ist das auch alles nachzuvollziehen. Für "normale" Städte (Unistadte z.B.) würde sich diese Art von ZWS fatal auswirken, denn da wären nicht nur die dort Berufstätigen außen vor, sondern auch keine Studenten mehr drin. Ob sich das lohnen würde>
Den melderechtlichen Anknüpfungspunkt im letzten BVerfGe dazu hatte ich schon verstanden.

» 1. Alle Satzungen, die an das Melderecht anknüpfen sind immer noch (oder
» erneut)verfassungswidrig, weil sie jetzt die Aufwandsteuer nicht mehr
» "ohne Ansehen der Person und des Zweckes" erheben dürfen (das wäre genau
» so, als würde ein verh., nicht dauernd getrennt lebender "Berufspendler"
» nicht mehr zur Mineralölsteuer herangezogen werden dürfen) - diese
» Satzungen verstossen jetzt gegen Art 3 GG (hat BVerfG zwar nicht gesagt,
» ist aber so, und 1983 gilt weiter).

Das glaube ich so nicht, denn die Parameter verheiratet (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) und Erwerbszweitwohnung sind vom BVerfGE als mit dem GG vereinbar angesehen worden.

» Dieses Problem hat das VG Halle m.E. erkannt und u.a. deswegen den kurzen
» Ausflug in das "Anknüpfen an das Melderecht" gemacht.

Nein, da darf ich widersprechen. Der Ausflug ins Melderecht wurde erforderlich, weil die Stadt selbst nicht wußte, an welchen Begriff sie anknüpft.

» Aber so richtig deutlich ist das nicht und wird den Gerichten noch viel
» Arbeit verschaffen. Die meisten Satzungen, die auf das Melderecht abheben
» sind das, was sie schon immer waren: VERFASSUNGSWIDRIG (amtlich leider
» erst festgestellt 2005)! Da können die Stadtkämmerer so laut pfeifen, wie
» sie wollen - im Prinzip haben sie nur die Wahl zwischen Strick und Kugel.

Naja, mal abwarten, vielleicht findet sich noch eine Gelegenheit :-D

Der Satz von 1983 "Es darf jemand
» nicht deshalb zu einer höheren Steuer herangezogen werden, weil er kein
» Einheimischer ist" gilt doch wohl auch umgekehrt.

Das sehe ich auch so.

Gruß
Yvonne Winkler


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