verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Christian @, Freitag, 26.05.2006 (vor 6568 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne


» so, nun habe ich 1983 gelesen und stelle fest, dass die Überlinger
» Zweitwohnungssteuersatzung (ZWS), zumindest wenn ich dem Glauben schenken
» darf, was ich im Beschluss gelesen habe, folgendes in ihrer Satzung stehen
» hat: besteuert werden Inhaber von Zweitwohnungen, die weder aus beruflichen
» Gründen, noch zu Ausbildungszwecken im Stadtgebiet wohnen.
»
Wegen dieser Einschränkungen wurde die Satzung damals für nichtig erklärt. BVerfG forderte seinerzeit die Einbeziehung aller ZWInhaber. Ich möchte dem BVerfG nicht unterstellen, dass es damals übersehen hätte, dass bei den aus beruflichen Gründen in Ü. mit Zweitwohnung lebenden Auswärtigen nicht auch Verheiratete dabei sein könnten. Also hat BVerfG seinerzeit die Besteuerung von Erwerbszweitwohnungen (auch Verheirateter) für erforderlich gehalten, um Art 3 GG gerecht zu werden.

» Das glaube ich so nicht, denn die Parameter verheiratet (oder eingetragene
» Lebenspartnerschaft) und Erwerbszweitwohnung sind vom BVerfGE als mit dem
» GG vereinbar angesehen worden.

Das verstehe ich nun nicht - 1983 ja, 2005 nein>


» Nein, da darf ich widersprechen. Der Ausflug ins Melderecht wurde
» erforderlich, weil die Stadt selbst nicht wußte, an welchen Begriff sie
» anknüpft.

Habe ich aus dem Gedächtnis zitiert, werde ich noch nachlesen und mich später melden (z.Zt Kindergeburtstag).

» Naja, mal abwarten, vielleicht findet sich noch eine Gelegenheit :-D

Ganz bestimmt.

Gruß


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