verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Yvonne Winkler @, Freitag, 26.05.2006 (vor 6568 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

es kann aber doch nicht zweierlei Maß gelten, je nachdem ob die Zweitwohnungssteuer an das Melderecht anknüpft oder nicht, bezüglich der Rechtssprechung des BVerfGE. Das hieße ja, dass für alle anderen Satzungen erneut ein Urteil gefällt werden müsste. Anderenfalls bräuchten die Städte in den Satzungen nur mit ihrer Steuerpflicht nicht an das Melderecht anknüpfen und schon wäre das höchstrichterliche Urteil umgangen> Das kann nicht sein.

meint
Yvonne Winkler


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