verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Yvonne Winkler @, Freitag, 26.05.2006 (vor 6568 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,


» » ...besteuert werden Inhaber von Zweitwohnungen, die weder aus
» beruflichen
» » Gründen, noch zu Ausbildungszwecken im Stadtgebiet wohnen.
» »
» Wegen dieser Einschränkungen wurde die Satzung damals für nichtig erklärt.

Nein, weil sie damals nur auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen besteuerten, nicht aber die Ortsansässigen.


@ hallesche ZWS

» » Nein, da darf ich widersprechen. Der Ausflug ins Melderecht wurde
» » erforderlich, weil die Stadt selbst nicht wußte, an welchen Begriff sie
» » anknüpft.
(Ich war bei der Verhandlung dabei.)

» Habe ich aus dem Gedächtnis zitiert, werde ich noch nachlesen und mich
» später melden (z.Zt Kindergeburtstag).

Viel Spaß

Yvonne


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