ZWS in Berlin

Berlin erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).

Gesetz

Gesetz von Berlin

Befreiung

Die Satzung der Berlin sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • für Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen,
  • für Wohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
  • für Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe untgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • für Räume, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen,
  • für Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • für Räume zum Zwecke des Strafvollzugs
  • für die Innehabung einer Wohnung, die von einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner ist, aus beruflichen Gründen gehalten wird, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung und außerhalb des Landes Berlin belegen ist.

Bemerkung

Zum 01.01.2019 wurde der Steuersatz von 5% auf 15% erhöht.

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Letzte Änderung: 14.09.2019