Mietvertrag als Nachweis nötig?

Lok1, Montag, 25.06.2018 (vor 2143 Tagen)

Hallo,

das Finanzamt Berlin fordert von mir für die Zweitwohnungsteuer eine Kopie des Mietvertrages sowie einen Nachweis über die Nettokaltmiete. Ich bin aus der betreffenden Wohnung bereits wieder ausgezogen und habe weder Vertrag noch einen Nachweis (nicht einmal Kenntnis) über die Höhe der Kaltmiete. Ich wohnte lediglich zur Untermiete für einen sehr kurzen Zeitraum.

Könnte ich evtl. die Überweisungsbelege (mit Warmmiete) als Nachweis einreichen? Da es nur zwei Monate waren, wäre mir die Abweichung zwischen Warm- und Kaltmiete auch egal, das wären allenfalls ein paar Euro. Hauptsache ich habe keinen weiteren bürokratischen Aufwand.

Oder wäre es ggf. sogar ausreichend, die Miethöhe ohne Nachweise anzugeben? Mir geht's nicht darum, bei der Höhe zu bescheißen sondern wie gesagt um die schnelle Erledigung der Sache, da ein langer Auslandsaufenthalt kurz bevorsteht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Lok1


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