Steuerbefreiung nur bei Eheleuten?
Hallo, ich lebe seit 11 Jahren mit meiner Lebenspartnerin und 2 Kindern zusammen in Berlin. Seit nun 5 Jahren arbeite ich als Angestellter 4 Tage in Köln und habe dafür eine Zweitwohnung genommen, in der ich mich von Dienstag Abend bis Freitag früh aufhalte. Nun soll ich rückwirkend Zweitwohnungssteuer zahlen, da ich laut Begründung nicht verheiratet bin. Das ändert doch aber nicht an der Situation, dass ich mienen Lebensmittelpunkt in Berlin habe und nur beruflich in Köln tätig bin.
Kann und soll man gegen diesen Bescheid Einspruch erheben>
Danke udn Gruß
Kay
gesamter Thread:
- Steuerbefreiung nur bei Eheleuten? -
KROnline,
27.04.2009
- Steuerbefreiung nur bei Eheleuten? - Alfred, 27.04.2009