Steuerbefreiung nur bei Eheleuten?

Alfred @, Montag, 27.04.2009 (vor 5501 Tagen) @ KROnline

Einspruch geht sowieso nicht - wenn dann Klage beim VG. Bei der Sachlage ist eine Klage nur grundsätzlich möglich und mit hoher Wahrscheinlichkeit erst vor dem BVerfG zu Ende.

Der Lebensmittelpunkt ist völlig egal, nur die Nebenwohnung zählt. In Köln werden nur Alleinstehende besteuert, Verheiratete und (eingetragene!) Lebenspartnerschaften zahlen nicht.


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