ZWS in Wetter (Ruhr)

Wetter (Ruhr) erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2009. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Wetter (Ruhr)

Befreiung

Die Satzung der Wetter (Ruhr) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Meldungen zu Wetter (Ruhr)

Zu Wetter (Ruhr) gibt es leider noch keinen Meldung.

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Letzte Änderung: 20.05.2009