Köln: Steuer für Zimmer, um Kontakt zum Kind zu halten?

mima @, Donnerstag, 30.08.2007 (vor 6107 Tagen)

Moin ,
habe gestöbert, aber auf meine Frage noch keine Antwort gefunden. So also:

Ich werde für 2005/2006 für ein Zimmer in Köln veranlagt. Kann ich das abwenden, wie>

Situation:
Ich habe in HH gewohnt, gelebt, gearbeitet, während ich in Köln einen Sohn habe, den ich regelmäßig besucht habe (inzwischen wohne ich in Köln, um mehr Zeit mit ihm verbringen zu können und um die mit dem Pendeln verbundenen Kosten zu reduzieren).

Mit der Mutter habe ich nie zusammengelebt.
Zwischen der Mutter und mir herrscht, wie so oft in gescheiterten Beziehungen, Krieg.
Ich war also auf eine Unterkunft angewiesen, wenn ich den Kontakt zum Kind aufrechterhalten wollte.

Die habe ich gefunden: ein Lagerraum im Hinterhof. Klo überm Hof. Kein fließend Wasser, keine Küche und keine Anbindung an eine Wohnung. Der Lagerraum war ein umbauter Raum mit Heizkörper, Tür und vergittertem Fenster. Punkt.
Diesen Raum habe ich dusseligerweise angegeben, auch weil meine Perspektive war, irgendwann in Köln zu leben.
Nutzung: Den Raum habe ich monatlich im Schnitt für 2 bis 3 Nächte genutzt und als Rückzugsraum mit meinem Sohn bei schlechtem Wetter.

Wie ist das also zu bewerten und was ist zu tun>

Herzlicher Dank und Gruß
m


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion