Effektiver Steuersatz

Um den Steuersatz zwischen verschiedenen Gemeinden vergleichen zu können, werden vergleichbare Zahlen benötigt. Doch in der Vielzahl an Satzungen gibt es unterschiedliche Ansätze zur Ermittlung. Problematisch sind dabei folgende Punkte:

  • unterschiedliche Bemessungshöhen (Nettokaltmiete oder Jahresrohmiete)
  • viele Gemeinden haben eine gestaffelte Steuer
  • in Einzelfällen wird die Wohnfläche als Grundlage genommen bzw. auch weitere Parameter wie die Außenwandstärke

Wir haben daher als Hilfskonstrukt einen “effektiven Steuersatz” eingeführt – und zu deren Ermittlung treffen wir folgende Annahmen:

  • Der Steuersatz basiert immer auf der Nettokaltmiete. Wir treffen dabei die Annahme, daß die Jahresrohmiete um 10% über der Kaltmiete liegt.
  • Wird eine Staffel festgelegt, so ermitteln wir die zu zahlende Steuer bei sechs fiktiven Miethöhen.
  • Die Miethöhen sind bewußt ungerade Zahlen, damit diese nur selten direkt an einer Stufengrenze sich befinden
  • Rundungsregeln (egal ob auf Bemessungsgrundlage oder auf die Steuer) werden gegenwärtig nicht berücksichtigt.

Nr. Monatliche Kaltmiete Nettokaltmiete Jahresrohmiete
1. 114,50 € 1.374,00 € 1.511,40 €
2. 183,00 € 2.196,00 € 2.415,60 €
3. 249,50 € 2.994,00 € 3.293,40 €
4. 317,30 € 3.807,60 € 4.188,36 €
5. 462,40 € 5.548,80 € 6.103,68 €
6. 655,20 € 7.862,40 € 8.648,64 €

Zur Nachverfolgung der Berechnungen stellen wir die Berechnungstabelle (OpenOffice, ca. 26 KB) bereit (Die Datei wird nur unregelmäßig aktualisiert).

Letzte Änderung: 20.12.2010