ZWS in Bad Hersfeld

Bad Hersfeld plant die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 11% (effektiv 12.1%).

Satzung

Satzung von Bad Hersfeld

Befreiung

Die Satzung der Bad Hersfeld sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, wenn sie von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden,
  • Zufluchtswohnungen (Räume in Frauenhäusern).

Anmerkungen

Die Steuer wurde in Bad Hersfeld erst 2010 eingeführt, am 16.12.2010 beschloss der Stadtrat die Abschaffung (siehe Osthessen News)

Meldungen zu Bad Hersfeld

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Letzte Änderung: 21.12.2010