Bad Hersfeld plant die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 11% (effektiv 12.1%).
Die Satzung der Bad Hersfeld sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Steuer wurde in Bad Hersfeld erst 2010 eingeführt, am 16.12.2010 beschloss der Stadtrat die Abschaffung (siehe Osthessen News)
Zu Bad Hersfeld gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 21.12.2010