ZWS in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4731 Tagen) @ LeipzigStinkt

» auch ich habe Post aus Leipzig gekriegt, »
» Den Steuerbescheid würd ich jetzt erstmal links liegen lassen... Muss ich DEN im Zweifelsfall trotzdem fristgerecht zurückschicken ...
„Post aus Leipzig“ – das ist wohl die Aufforderung, eine Erklärung zur ZWSt abzugeben und nicht der Steuerbescheid. Die Erklärung ist (fristgerecht) abzugeben.


» - Ab welchem Zeitraum sind solche ZWS-Forderungen "verjährt">
Verjährung kann eintreten, wenn Du bereits eine Steuererklärung abgegeben hast, wohl 4 Kalenderjahre nach Abgabe.

» - Können die das tatsächlich noch rückwirkend verlangen> Vor allem wenn sich die Rechtslage seit 2009 (angeblich) geändert hat>
Sie können, aber ich wüsste nicht, was sich hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Leipziger Satzung seit 2009 geändert haben soll.
» - Müsste ich als ALG II-Empfänger, der ich grad bin, diese Steuer überhaupt entrichten>>>
Ja.

Was mich interessieren würde: Diese „Zimmer im Wohnheim“, sind das Wohnungen nach der Sächs. Bauordnung>
§ 48 Wohnungen
(1) 1 Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben. 2 Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2) In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind leicht erreichbare und gut zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für jede Wohnung ein ausreichend großer Abstellraum herzustellen.
(3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.

Die Gebäudeklassen finden sich in § 2 Abs. 3 BO


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