ZWS in Leipzig

Alfred @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4731 Tagen) @ dirk 74

Ich kenne die Auffassung der Stadt Leipzig nicht bzw. nur aus diesem Beitrag.
Aber BVerwG und BVerfG haben (2008, 2009 und 2010) einige Entscheidungen zur ZWSt getroffen, die für die Städte ebenfalls unangenehm sind. Insbesondere aus den Urteilen des BVerwG von 2009 zur Stadt Mainz ergibt sich, dass die Satzung der Stadt Leipzig gegen Bundesrecht verstößt. Damit könnte man die Satzung vor Gericht grundsätzlich angreifen. Weitere Möglichkeiten wurden genannt, sind aber von den persönlichen Lebens- und Wohnverhältnissen abhängig. Wie das VG Leipzig sich dazu stellt, ist ungewiss.
Die hier genannten Urteile aus Dresden (zur alten und teilweise auch zur neuen Satzung), Köln und Gelsenkirchen sind nur begrenzt verwertbar, da die Satzungen sich von der der Stadt Leipzig unterscheiden und zum Teil durch die höchstrichterlichen Urteile überholt sind, nach denen es derzeit zumindest zwei zulässige Normierungen der Zweitwohnung gibt.
Der Rechtsweg wird nicht vermeidbar sein.


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