ZWS-Befreiung Hamburg

Amelie @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 6019 Tagen) @ ClaudiaM

Hallo Claudia.

» Plan war jetzt, mich in der ETW als
» Hauptwohnsitz und in der Mietwohnung als Nebenwohnsitz zu melden. Und
» wieso fällt dann ZWS an> Muss ich das verstehen> Was wird mit welchem
» Recht eigentlich besteuert> Und wie berechnet sich die Höhe der ZWS>

ZWS fällt an, weil Du mit der geschilderten Situation neben Deiner Erstwohnung (= Eigentumswohnung) noch eine weitere Wohnung innehast. Wie Christian in seinem Posting vom 10.01. bereits erklärt hat, gilt "Mieter sein" auch als "innehaben". Damit ist die Mietwohnung nicht nur eine Nebenwohnung, sondern eine Zweitwohnung, die besteuert wird.
Die Rechtmäßigkeit der ZWS wird durch das Grundgesetz begründet. Danach dürfen die Länder »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« erheben (Art. 105 Abs. 2a GG). (Zitat: "Die Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. [...]" )
Die höhe der ZWS ist unterschiedlich. Für Hamburg sind es für Mietwohnungen, glaube ich, 8% der Kaltmiete.

Du schreibst:
» Mit meinem Mann habe ich
» eine Eigentumswohnung in HH, aus nicht relevanten Gründen haben wir
» zusätzlich eine zweite Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft angemietet,
» in der ich mich zunächst mit alleinigem Wohnsitzung (aus Mangel an
» Kenntnis) angemeldet habe.

Wenn ihr beide in der Mietwohnung wohnt und die ETW nicht bewohnt (sondern vermietet oder was auch immer), warum dann Erstwohnsitz in der ETW anmelden>

Gruß


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