ZWS-Befreiung Hamburg

Christian @, Mittwoch, 10.01.2007 (vor 6334 Tagen) @ Jens

Hallo Jens,
Hintergrund verstanden.
Wenn Deine Freundin sich für Deine Wohnung mit Nebenwohnung anmeldet, dürfte in Hamburg eigentlich keine Zweitwohnungsteuer anfallen. Begründung: Sie nutzt diese Wohnung zwar, hat sie aber nicht inne. Die Stadt wird allenfalls fragen und eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ zuschicken, um zu prüfen, ob eine Steuerpflicht vorliegt. Danach dürfte eigentlich nichts mehr kommen. Sollte HH dann wider Erwarten trotzdem Ärger machen und einen Steuerbescheid versenden - wehren! Ggf. hier im Forum wieder melden.
Melderechtlich ist das bei Deiner Freundin o.K. Sie nutzt 2 Wohnungen, hält sich vorwiegend in Marburg auf, deswegen dort die Haupt- und in Hamburg die Nebenwohnung.
Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem Melderecht. Zweitwohnung ein Begriff aus dem „Zweitwohnungsteuerrecht“, damit wird jede Wohnung bezeichnet, die jemand neben seiner Erstwohnung innehat (als Mieter, Eigentümer oder Dauernutzungsberechtigter, kann man auch mit „Schlüsselgewalt“ umschreiben).
Der Wohnsitz ist im BGB und in der Abgabenordnung beschrieben. Eigentlich eine sehr willkürliche Angelegenheit. Man kann mehrere Wohnsitze haben, und Erst- und Zweitwohnsitz werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft mit Haupt- und Nebenwohnung gleichgesetzt. Das ist rechtlich aber nicht einwandfrei und wird sogar gefährlich, wenn Kommunen damit hantieren.
Noch Fragen
Gruß


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