ZWS-Befreiung Hamburg

ClaudiaM @, Dienstag, 30.10.2007 (vor 6041 Tagen) @ Christian

Hallo,
wir haben auch so eine eigenwillige Konstruktion: Mit meinem Mann habe ich eine Eigentumswohnung in HH, aus nicht relevanten Gründen haben wir zusätzlich eine zweite Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft angemietet, in der ich mich zunächst mit alleinigem Wohnsitzung (aus Mangel an Kenntnis) angemeldet habe. Automatisch heißt es, wir leben getrennt und wir werden steuerlich entsprechend behandelt, was nicht der tatsächlichen Lebenssituation entspricht. Plan war jetzt, mich in der ETW als Hauptwohnsitz und in der Mietwohnung als Nebenwohnsitz zu melden. Und wieso fällt dann ZWS an> Muss ich das verstehen> Was wird mit welchem Recht eigentlich besteuert> Und wie berechnet sich die Höhe der ZWS>
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Claudia


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