Zweitwohnsitz für Praktikum

Christian @, Samstag, 29.09.2007 (vor 6077 Tagen) @ Kristina

Hallo Kristina,
ich weiß nicht, wer Dir gesagt hat, dass Du Dich in Nürnberg mit Haupt- und in Bayreuth mit Zweiwohnsitz anmelden musst. Wenn das eine amtliche Stelle war, solltest Du Dich beschweren, denn die Auskunft ist in mehrfacher Hinsicht falsch - da hat dann vermutlich jemand wissentlich die Unwahrheit gesagt (= gelogen).
Abgesehen von den in diesem Zusammenhang falschen Begriffen mit „-wohnsitz“ ist es auch sachlich falsch, von Dir zu verlangen, Dich an einem Ort, an dem Du Dich höchstens ein halbes Jahr aufhalten wirst, mit Hauptwohnung anzumelden. Du wirst Dich, über das Jahr gesehen, nie vorwiegend in Nürnberg aufhalten. Wenn man noch Wochenenden, Ferien usw. abzieht, kommt man rechnerisch auf etwa 120 Tage Aufenthalt in Nürnberg gegenüber 245 in Bayreuth.
Wenn Du in Bayreuth zum Einwohnermeldeamt gehst, Dich dort mit Hauptwohnung an- bzw. „zurück“meldest und Nürnberg als Nebenwohnung angibst, wird Dich vermutlich niemand fragen. Falls doch: Verweise auf die falsche Erklärung und das Rechenbeispiel und erkläre, das Bayreuth Dein vorwiegender Aufenthalt ist. Das genügt.
Wenn Du mit Deiner Ausbildung in Nürnberg fertig bist, meldest Du die Nebenwohnung in Nürnberg ab (nicht vergessen) und hast in Bayreuth wieder Deine alleinige Wohnung.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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