Zweitwohungsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Moschi71, Dienstag, 02.04.2024 (vor 42 Tagen) @ Alfred

Hallo,
Zu ihrer Ziffer 1.: ja, jährlich 2200€. Im Jahre 2020 waren es noch 1800€. Es steigt also zügig ins Unermessliche.
Zu ihrer Ziffer 2: richtig. Scharbeutz sitzt das einfach aus und erlässt keinen Widerspruchsbescheid. Ich könnte oder müsste eigentlich untätigkeitsklage erheben wegen meines Antrags auf Befreiuung, aber dann müsste wohl inzident die Verfassungsmäßigkeit der Satzung geprüft werden.

Frage: wenn ich diese Zweitwohnung nur wenige Tage im Jahr nutze, ist es dann immer noch eine Zweitwohnung und steuerpflichtig (bei 28 Tage im Jahr Nutzung) oder dann nur eine steuerfreie Nebenwohnung?

Weitere Frage: könnte ich nicht einfach Scharbeutz als Erstwohnsitz anmelden, wenn ich so oft dort vor Ort bin wegender Pflege? Gibt es Probleme mit einer Zusamenveranlagung bei der Steuer, Schule der Kinder, Rundfunkgebühren., Ausstellung neuer Personalausweis und Reisepass. Ist man kritischen Fragen ausgesetzt warum man nun Erst- und Zweitwohnsitz tauschen? Muss ich Nachweise erbringen oder ist alles unkompliziert von Hamburg aus möglich?

Frage: ich bräuchte vor Ort einen gewieften guter Steuerberater oder Steueranwalt. Kennt jemand wen dort?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion