Zweitwohnsitzsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Rebell @, Samstag, 30.09.2023 (vor 227 Tagen) @ Moschi71

Gratulation Sie haben sich sehr gut informiert- denn bei vielen Betroffenen wird zwar gemeckert - aber auch bezahlt.

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, die mir nicht mal gehört und ich nicht an der Wertsteigerung vom Grund zumindest partizipiere, ist fast sittenwidrig.

All diese Kommunen stehen im Blickpunkt - "Finanzielle Nöte" während ein Besitzer einer Zweitwohnung stets in der Lage sei die Steuer zu bezahlen -deshalb auch oft als Schmarotzer von der Presse oder Gemeinde bezeichent


Insgesamt wohl 400 Verfahren sind am Gericht anhängig, entschieden wurde nach drei Jahren auch immer noch nichts. Man wartet ab, so heute, wie Timmendorf oder Fehmarn entscheiden, weil dort früher die Verfahren anhängig waren. Telefonisch erfuhr ich, da man dort nicht in die Pötte käme, überlege man nun in Scharbeutz, einfach alle Verfahren negativ zu bescheiden, sodass die Widerspruchsführer dann den Gerichtsweg wählen müssten.

Warum soviele Verfahren anhängig sind- dazu gibt es nur eine plausible Antwort:
Der Gesetzgeber kennt keine Gnade, denn wer sich eine Zweitwohnung leisten kann - kann auch diese Steuer bezahlen- dabei gibts keine "Armutsgrenze". es ist politisch motivierte Vorgehensweise!!
Und in erster Linie müssen Gerichte nicht unabhängig- sondern nach dem Willen und der beabsichtigten Linie einer Landesregierung - hörig- entsprechende Entscheidungen treffen!!

ABER im Grunde hätte der Begriff -Aufwand zu besteuern - dort seine Grenzen erreicht- wo eben der Aufwand nachgewiesen werden kann. DA dieses eigentlich nicht möglich - wird eben ein fiktiver Aufwand als Grundlage auch nur geschätzt möglich angenommen.
Es ist wohl vergleichbar - einem Arbeitsunwilligen könnte man ein Fiktiv mögliches Einkommen ansetzen und besteuern- da so etwas nicht vorgesehen bekommt dieser eine Grundsicherung zugebilligt auf Kosten aller Steuerzahler! Politisch ebenfalls so vorgesehen??
Man kann eben nur eine Kuh ( Rindvieh) melken welche Milch gibt - ein Ochse ist auch ein Rindvieh -kann allerdings nicht gemolken werden!!!!Auch ein Ochse ist nicht dumm..
Abhilfe könnte nur noch Klage bis zur letzten Instanz beim Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht u.U. etwas grundsätzliches erreicht werden - ja beispielhaft ist doch Timmendorfer Strand -und noch viele andere Satzungen wo man den Bodenrichtwert rechtswidrig mit einbezieht - dazu hat das BVERWG eindeutige Entscheidungen getroffen - !!

Wer ist denn schon bereit für tausende Betroffene zu klagen - ?? Noch schlauer ist wer seine Wohnung verkauft -denn der Wertzuwachs - ist trotz Zwst - sehr hoch - und wird eben wie eigentlich auch bei allen Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei.

Folglich eigentlicher Rat- zahlen Sie wie alle anderen die Zwst und verkaufen Sie diese Wohnung aber bitte erst wenn die 10 Jahresfrist abgelaufen ist - der Zugewinn übersteigt die Ausgaben zur Zweitwohnungssteuer - denn alle übrigen Betroffenen sind eben auch zu feige zu klagen!!


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