Zweitwohnsitzsteuer Scharbeutz bei Pflege von Angehörigen

Moschi71, Donnerstag, 28.09.2023 (vor 213 Tagen)

Ich möchte mich gerne an Steuerspezialisten hier wenden und ich denke, ich bin auch richtig hier..

Folgender Fall:
Die Gemeinde Scharbeutz an der Ostsee/ Lübecker Bucht haben eine S AT Z U NG über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, Fassung vom 10.12.2020, erlassen. Die Zweitwohnsitzsteuer knüpft allein an den (ständig steigenden) Bodenrichtwert an und ist eine Aufwandssteuer.

Meine Tante wohnt in einer 5km entfernten Nachbargemeinde. Sie ist gehbehindert, betagt, kinderlos und seit dem Tod ihres Mannes zu Corona in 10.2020 vollumfänglich auf Hilfe angewiesen. Ich übernehme alle Geschäfte, also im Prinzip all das, was bei uns allen auch anfällt. Ich nehme dafür kein Geld.

Ich wohne in Hamburg mit Mann und Kindern, zur Zeit arbeite ich nicht. Unser Lebensmittelpunkt ist Hamburg. Ich regele vieles für sie von Hamburg aus, dennoch gibt es sicherlich 1-3 Tage die Woche, an denen ich rüberfahren muss. (1h Fahrtweg). Tage, Zeiten, zeitlicher Aufwand variieren je nachdem, was anfällt. Ich würde sagen ca. 10Std/ pro Woche.

Im März 2021, also ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes, ergab sich der Zufall eine kleine Kellerwohnung in Scharbeutz anzumieten durch eine Bekannte. Ihre Wohnung viel zu klein für uns alle. Durch Corona waren die Kinder unterwegs zu beschulen und es liess sich aus der Ferne nichts regeln, schon gar nicht mit Hamburger Nummernschild ohne Wohnsitz dort...Es gab viel Gründe anzumieten. Auch heute noch, da das Pendeln auch extreme Fahrkosten verursacht.

Nun wurde rückwirkend die Zweitwohnsitzsteuer zum 31.12.2020 erhoben und ich bekam direkt im ersten Jahr zwei Bescheide iHv. 2200 € bei wohlgemerkt 380 € Miete/ Monat. Widerspruch gegen den Bescheid wurde eingelegt mit guter Begründung.

Könnte man in dem Fall einen Antrag auf Befreiung durch bekommen?

Man sagte mir dort, bräuchte ich nicht beantragen wird abgelehnt, da ich mit meiner Tätigkeit kein Einkommen erziele, es nicht berufsbedingt sei. Ich könnte ja einen Pflegedienst beauftragen. Das sei nicht berufsbedingt. (Wirklich nicht, wenn ich sonst nichts arbeite?) Pflegegrad 2 ist jetzt nach drei Jahren erst durch (August 2023). Schwerbehinderung 50 % seit letztem Jahr. Pflegedienst liesse sich jetzt davon bezahlen, nur waschen etc. tut sie sich selbst. Sie kann halt nicht mehr aus dem Haus wegen Treppen etc. und war dies auch schon nicht mehr seit Januar diesen Jahres gar nicht mehr. Der Schwerpunkt des Aufwands liegt nicht in der Tätigkeit der Pflege, sondern putzen, reparieren, Besuche, Behörden, Banken, Krankenkasse, Steuern, Versicherungen...

Wie seht ihr das? Kennt ihr derartige Gerichtsentscheidungen, wo die Steuer erlassen wurde? Könnte es ein Verstoss gegen Art. 6 GG sein, Schutz der Familie, wenn man darauf verwiesen wird, man solle es vom Pflegedienst erledigen lassen?

Gehe ich ins Pflegeheim, bin ich befreit von der Zweitwohnungssteuer und bei Pflege zuhause, soll aber der pflegende Angehörige Steuer dann zahlen? Ich weiss nicht, wie es mit Saison-Hilfskräften dort ist, Minijobber, Ehrenamt die von Herbst bis Frühjahr dort gar nicht arbeiten können.

Im Prinzip wohne ich am Ferienort, ohne dass ich jedoch dies zu Ferienzwecken nutze, muss auch Kurabgabe noch zahlen. Das geht alles automatisch per Bescheid. Natürlich liegt der Gedanke nahe, wie viele Hamburger dort ein Feriendomizil zu haben, ist aber bei mir nicht so. es ist Zufall, dass dort die Whg. frei geworden ist. Allerdings ist die Wohnungssituation auch im Hinterland schwierig, wie überall. Was meint ihr dazu? Was würdet ihr empfehlen? Ich kann alles nachweisen (notarielle Betreuungsurkunde, Sterbeurkunde und gleichzeitiger Abschluss des Mietvertrages), Nachweis durch die Krankenkasse, über mein Stundensatz, den ich für sie tätig bin..

Aber auch der Steuersatz bei fast über 50 % beträgt für eine Kellerwohnung, die mir nicht mal gehört und ich nicht an der Wertsteigerung vom Grund zumindest partizipiere, ist fast sittenwidrig.

Insgesamt wohl 400 Verfahren sind am Gericht anhängig, entschieden wurde nach drei Jahren auch immer noch nichts. Man wartet ab, so heute, wie Timmendorf oder Fehmarn entscheiden, weil dort früher die Verfahren anhängig waren. Telefonisch erfuhr ich, da man dort nicht in die Pötte käme, überlege man nun in Scharbeutz, einfach alle Verfahren negativ zu bescheiden, sodass die Widerspruchsführer dann den Gerichtsweg wählen müssten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion