Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

René ⌂ @, Sonntag, 11.11.2018 (vor 2013 Tagen) @ Alfred

Vollzeitjob mal vorausgesetzt, ist aus melderechtlicher Sicht üblicherweise die Wohnung am Arbeitsort die vorwiegend genutzte Wohnung.

Auch bei einem Vollzeitjob gibt es diese Ungewissheiten bzgl. der Zukunft, z.B.:

  • Probezeit - das Arbeitsverhältnis kann binnen zwei Wochen beendet sein. Und diese Beendigung kann ja von beiden Seiten kommen, sprich: auch als Arbeitnehmer prüfe ich, ob die Stelle passt...
  • Ordentliche Kündigungen - sofern die Kündigungsfrist maximal ein halbes Jahr beträgt (was eher die Regel ist). Und auch hier kann ich als Arbeitnehmer ja eine Prognose treffen, dass ich den Job im folgenden Jahr beende und eine Stelle bei der künftigen Nebenwohnung liebäugle
  • Geschäftliche Reisen, gerade bei Beratertätigkeiten könnte es sein, dass du die Wohnung am Arbeitsort nur für Team-Meetings alle zwei Monate siehst (weil Wochenenden woanders verbracht werden?)
  • Versetzung des Arbeitsortes in eine andere Gemeinde

Wie bereits gesagt: Im Sinne des Gesetzes sind diese Fälle nicht so eindeutig bzw. du kannst als Angestellter da ja durchaus Pläne haben. Das Problem ist nach wie vor: Deine Verwaltung überzeugen wird schwierig, schließlich willst ja nicht unbedingt z.B. deine Kündigungsabsichten mit einem Sachbearbeiter auf die Nase binden...


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