Hauptwohnung vs. Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 31.07.2018 (vor 2115 Tagen) @ bobby

Vorab:
Es gibt kein Meldegesetz NRW mehr. Es wurde abgelöst durch das Bundesmeldegesetz, das das Melderecht in allen Bundesländern vereinheitlicht. Bezüglich Haupt- und Nebenwohnung besagt das Bundesmeldegesetz im Kern allerdings nichts Neues: Für Alleinstehende gilt der rein quantitativ zeitlich betrachtete überwiegende Aufenthalt. Das sind die relevanten tatsächlichen Lebensumstände.

In diesem Fall also: Nebenwohnung in Hamburg (dort Zeitwohnungsteuer) und Hauptwohnung in NRW. Über den Lebensmittelpunkt (der bei der Einkommensteuer von Bedeutung ist) sagt das nichts aus – der dürfte weiter in Hamburg liegen.

Eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor – Ungleiches wird ungleich behandelt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion