ZWS in Leipzig für Zivis?

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ fresssack

» kann auch legal die drei Monate ungemeldet in Leipzig leben (§16 Abs. 1 Ziffer 1 richtig interpretiert>)>
Das wäre so nicht korrekt. Du musst aus der Wohnung „ausziehen“ - das hat mit der Kündigung nichts zu tun.


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