ZWS in Leipzig für Zivis?

Alfred @, Donnerstag, 09.09.2010 (vor 5002 Tagen) @ fresssack

» Mich würde nun interessieren, wie genau die Regelungen der Stadt Leipzig in diesem Fall sind.
Die ZWSt-Satzung ist im Netz nachzulesen.
Kurzfassung:
Wohnung ist nach der verfassungswidrigen Leipziger Satzung „jede Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und den Anforderungen der Sächsischen Bauordnung genügt“. Wenn Du Inhaber einer Wohnung in Leipzig bist, die als Nebenwohnung registriert ist, bist Du als volljähriger Lediger zweitwohnungsteuerpflichtig.
Ein „Kinderzimmer im Elternhaus“ ist eine Hauptwohnung, da im Melderecht „ein umschlossener Raum“ genügt. So ist das allerdings im Flyer der Stadt und im Formular „ZWSt-Erklärung“ nicht ersichtilich. Aber da steht viel Mist drin. Deswegen ist Vorsicht geboten.

» gilt Nebenwohnung=Zweitwohnung>
Nein, so sind z.B. Drittwohnungen in Leipzig vmtl. steuerfrei, auch wenn es sich um Nebenwohnungen handelt ( Man kann in Leipzig also mehrere Nebenwohnungen innehaben, zahlt aber nur für eine einzige Zweitwohnungsteuer - vermutlich mangels Aufwand:-( .

» Und letztendlich: Muss ich ZWS zahlen>
Das musst du der Verwaltung überlassen.
Für mich stellt sich allerdings die Frage: Bist Du in Leipzig mit Nebenwohnung melderechtlich richtig registriert> Mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Leipzig umgehst Du jeglichen ZWSt-Stress.


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