Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

daniel2086 @, Dienstag, 27.07.2010 (vor 5041 Tagen) @ Alfred

» Das liegt nun ziemlich neben dem Thema – deswegen nur ein paar
» Anmerkungen.
» 1. Die Auskunft der GEZ-Mitarbeiterin dürfte richtig sein.
» 2. Falsch könnte hingegen Dein derzeitiger Status „arbeitslos OHNE
» Leistungsbezug" sein. Das solltest Du mal nachprüfen,
» 3. Bist du Dir ganz sicher, dass Du keinen Anspruch auf Hartz IV hast> Das
» ist nicht zwangsläufig so, nur weil Dein Vater Arbeit hat und verdient.
» 4. Besteht seitens Deiner Eltern Unterhaltspflicht in irgendeiner Form>

Hallo Alfred,

vielen Dank für Deine Antwort und sorry, dass ich mich hier etwas "Off-Topic" äußere. - Aber ich habe schon im Internet recherchiert, bin aber zu meinem Fall leider nicht fündig geworden.

Nachdem ich von der Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen wie Arbeitslosgengeld II oder Hartz IV erhalte, bin ich somit "nur" beim Arbeitsamt ohne i-welche Bezüge gemeldet. Also "arbeitslos OHNE Leistungsbezug". Dies ist nötig, damit ich für später einmal keine Lücke wegen der Rente habe und somit alle Zeiten vom Arbeitsamt erfasst werden.

Ja, da bin ich mir sicher, dass ich keinen Anspruch auf Hartz IV habe, da ich das ja überprüfen lassen habe.

Na ja, laut Gesetz sind die Eltern ja verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder aufzukommen. Das heißt also konkret, wenn ich bis dahin keine Arbeit finden sollte, dass mir dann erst ein Anspruch auf Hartz IV zustehen würde, da dann die Eltern nicht mehr für mich aufkommen müssen.

Aber wegen der GEZ: Ich kann das wirklich nicht begreifen, dass man die Gebühren trotzdem zahlen muss, wenn man keine Leistungen und kein Einkommen bezieht. Weil wie die Mitarbeiterin mir ja sagte, bekommt man die Gebühren nur erlassen, wenn man Sozialleistungen (ALG oder Hartz IV) bezieht. Und dist ist mir auf einer Seite wirklich unerklärlich.

DANIEL.


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