Fragen zur GEZ als Arbeitsloser

daniel2086 @, Montag, 26.07.2010 (vor 5025 Tagen)

Hi zusammen,

ich hoffe, dass ich meine Frage in diesem Forum trotzdem stellen kann, da ich auf die Aussage der GEZ-Mitarbeterin am Telefon jetzt nicht ganz so vertraue. Was auch verständlich ist, nach den vorangegangen Themen in den Medien.

Ich bin 22 Jahre alt, arbeitslos und bezog bis Anfang dieses Jahres 2010 Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Bezug wurde allerdings nach erreichen der 2 Jahre eingestellt und ein Anspruch auf Hartz IV kommt für mich nicht infrage, da meine Eltern (zumindest mein Vater) verdient und arbeiten geht.

Seit Anfang dieses Jahres bin ich nun bei der Bundesagentur für Arbeit als "arbeitslos OHNE Leistungsbezug" gemeldet.

Nun bin in Ende Mai von der elterlichen Wohnung in Nürnberg ausgezogen und wohne nun seit 1. Juni in einem möblierten Zimmer in einer WG in Hamburg. Einfach Grund für den Umzug: Ich möchte mein "Jobglück" nun hier im hohen Norden versuchen.

Auf jeden Fall musste ich mich durch den Umzug auch gleich hier in Hamburg beim Einwohnermeldeamt anmelden und ca. 3 Wochen später lag schon ein Brief der GEZ in meinem Briefkasten.

Auf jeden Fall rief ich kurz darauf gleich die GEZ an, weil ich mich befreien lassen wollte, da ich ja kein Einkommen habe. Nun meinte die Mitarbeitern am Telefon, dass man sich von den Gebühren der GEZ nur befreien lassen kann, wenn man arbeitslos gemeldet ist UND Leistungen wie Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bezieht. Nachdem ich aber keine Leistungen mehr erhalte, müsse ich somit die Gebühren auch selbst bezahlen, so die Frau. Ich frage bestimmt dreimal nach, da ich das nicht richtig glauben kann. Was ist das bitteschön für ein Irrsin>

Ist das korrekt> Muss ich wirklich die GEZ selbst zahlen, nachdem ich keine Leistungen mehr beziehe> Weil ich kann das i-wie nicht verstehen, dass man die GEZ-Gebühren erlassen bekommt, wenn man Leistungen bezieht, aber die Gebühren selbst zahlen muss, wenn man keine Leistungen und somit auch kein Einkommen hat.

Wie gesagt: Ich beziehe hier ein möbliertes Zimmer, wo sich auch ein Fernseher befindet, welcher von den Vermietern in allen drei Zimmern gestellt wurde. Zudem habe ich mir ein Radiogerät von zu Hause selbst mitgebracht.

Vielen Dank für Auskünfte!

DANIEL.


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