Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

limmpi @, Samstag, 27.02.2010 (vor 5189 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
nun sind die Sachverhalte in meinem Fall deutlicher…
Meine Frau und ich haben die Wohnung in HH bezogen u. sind beide als Mieter im Mietvertrag eingetragen.
Alle zwei bis drei Tage und jedes Wochenende fahren wir nach „hause“ wo wir ein EFH besitzen.
(Schneebeseitigung, betr. Post, im Sommer Rasen mähen …u.v.m.)
Die Wohnung in HH benutzen wir nur als Übernachtungsmöglichkeit, da wir beide in HH arbeiten und um uns einen täglichen Arbeitsweg von ca. 140 km einmalige Strecke zu sparen.
Nach Anfrage bei der Meldebehörde sagte man mir, dass HH unser gewöhnlicher Aufenthaltsort sei, da wir auch in HH arbeiten und somit die Wohnung auch unsere Hauptwohnung ist.

Unser Steuerberater gab uns den Tipp, uns erst gar nicht in HH anzumelden und sagte, dass dann aus gesetzlicher Sicht auch keine Probleme auftreten werden.

Meine Fragen:
Welche Argumente kann ich der Behörde vorlegen, damit diese eindeutig die Wohnung in HH als Zweitwohnung anerkennt bzw. anerkennen muss>

Meldepflicht, ja oder nein, bzw. was nun machen…>

Danke Limmpi


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