Zweitwohsteuer Hamburg auch für Verheiratette?

Bjoern @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5234 Tagen) @ limmpi

kurze Ergänzung:

wenn du die Wohnung in HH aus (überwiegend) beruflichen Gründen anmietest, dann dürfte keine ZWS anfallen. ist der Grund der Wohnungsnahme ein anderer, könnte es passieren, dass du trotz deines Status als Verheirateter die Steuer zahlen musst.

falls die Wohnung tatsächlich aus beruflichen Gründen angemietet wird, dann sollte nur derjenige im Mietvertrag stehen, der beruflich viel in HH zu tun hat. ansonsten könnte der Ausnahmetatbestand des Abs. 5 dadurch ausgehebelt werden, dass nicht nur "eine Person" die Wohnung innehat.


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